VZV Änderungen per 1. Jan 2021
Erwerb von Motorrad-Kategorien
- Ab 15 Jahren
Kategorie A1, max 50 ccm3 Hubraum bei Verbrennungsmotoren und einer Motorleistung von höchstens 4kw bei anderen Motoren, Höchstgeschwindigkeit 45km/h.
- Ab 16 Jahren
Kategorie A1, max 125 ccm3 Hubraum und max 11kw Motorleistung.
- Ab 18 Jahren
Kategorie A mit max 35kw Motorleistung und einem Verhältnis von Motorleistung und Leergewicht von nicht mehr als 0.2 kw/kg.
- Nach zwei Jahren Besitz der Kategorie A 35 kw/h, kann ein LFA für die Kategorie A beantragt werden.
- Direkteinstieg in die Kategorie A nur für Polizei, Motorradmechaniker und Verkehrsexperten.
Lernfahrausweis Kategorie B
- Das Mindestalter zum Führen von Motorfahrzeugen beträgt für die Kategorie B 17 Jahre.
- Gesuchsteller um einen Führerausweis der Kategorie B die den Lernfahrausweis vor dem 20 Altersjahr erworben haben, müssen diesen seit mindestens einem Jahr besitzen, um zur praktischen Führerprüfung zugelassen zu werden.
Übergangsregelung Kategorie B
- Jahrgang 2002
- Fahren ab 17 Jahren nicht möglich.
- Können ab 18 Jahren den Lernfahrausweis erwerben.
- Lernfahrausweis vor 1.1.2021: keine obligatorische Lernphase (12 Monate).
- Jahrgang 2003
- Fahren ab 17 Jahren möglich.
- Können ab 1.1.2021 den Lernfahrausweis erwerben.
- Keine obligatorische Lernphase (12 Monate).
- Jahrgang 2004
- Fahren ab 17 Jahren möglich.
- Durchlaufen die obligatorische Lernphase (12 Monate).
Therorieprüfung, VKU und GK müssen nur noch einmal absolviert werden.