Brigitte, ich gratuliere dir herzlich!
Nur fünf Fahrlehrerinnen und Fahrlehrern im Kanton Thurgau ist es gelungen, eine Erfolgsquote von über 80 % in der Kategorie B zu erreichen.
Mit einer Quote von 91 % zählt Brigitte zu diesem kleinen Kreis.
Anmeldungen unter der Nummer 079 852 90 88 Whatsapp / SMS / Anruf, Brigitte Abt.
VZV Änderungen per 1. Jan 2021
Erwerb von Motorrad-Kategorien
- Ab 15 Jahren
Kategorie A1, max 50 ccm3 Hubraum bei Verbrennungsmotoren und einer Motorleistung von höchstens 4kw bei anderen Motoren, Höchstgeschwindigkeit 45km/h.
- Ab 16 Jahren
Kategorie A1, max 125 ccm3 Hubraum und max 11kw Motorleistung.
- Ab 18 Jahren
Kategorie A mit max 35kw Motorleistung und einem Verhältnis von Motorleistung und Leergewicht von nicht mehr als 0.2 kw/kg.
- Nach zwei Jahren Besitz der Kategorie A 35 kw/h, kann ein LFA für die Kategorie A beantragt werden.
- Direkteinstieg in die Kategorie A nur für Polizei, Motorradmechaniker und Verkehrsexperten.
Lernfahrausweis Kategorie B
- Das Mindestalter zum Führen von Motorfahrzeugen beträgt für die Kategorie B 17 Jahre.
- Gesuchsteller um einen Führerausweis der Kategorie B die den Lernfahrausweis vor dem 20 Altersjahr erworben haben, müssen diesen seit mindestens einem Jahr besitzen, um zur praktischen Führerprüfung zugelassen zu werden.
Therorieprüfung, VKU und GK müssen nur noch einmal absolviert werden.